Nutzungsbedingungen
Die Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen liegt im Ermessen des DIATRA-Verlags. Der DIATRA-Verlag nimmt keine Schenkungen an, wenn sie nicht im Einklang mit dem Zweck und der Aufgabe des DIATRA-Verlags verwendet oder ausgegeben werden können.
Es wird keine unwiderrufliche Schenkung angenommen, die unter vernünftigen Umständen die finanzielle Sicherheit des Schenkers gefährden würde, sei es als Geldgeschenk oder als Schenkung auf Lebenszeit.
Der DIATRA-Verlag nimmt Spenden in Form von Bargeld oder börsengehandelten Wertpapieren an. Sachspenden werden nach dem Ermessen des DIATRA-Verlags angenommen.
Bestimmte andere Geschenke, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachspenden, nicht liquide Wertpapiere und Zuwendungen, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund der besonderen Verpflichtungen, die sie für den DIATRA-Verlag mit sich bringen können, geprüft werden.
Der DIATRA-Verlag stellt Spendern, die die steuerlichen Voraussetzungen für die Annahme von Vermögenswerten als Schenkung erfüllen, entsprechende Bescheinigungen aus. Mit Ausnahme von Geldgeschenken und börsennotierten Wertpapieren wird jedoch einer Quittung oder einer anderen Form des Nachweises für ein vom DIATRA-Verlag erhaltenes Geschenk kein Wert beigemessen.
Der DIATRA-Verlag respektiert den Willen des Spenders bei zweckgebundenen Schenkungen und bei Schenkungen, die anonym bleiben sollen. Bei anonymen Schenkungen beschränkt der DIATRA-Verlag die Informationen über den Spender auf diejenigen Mitarbeiter, die davon Kenntnis haben müssen.
Der DIATRA-Verlag wird keinen Dritten für die Vermittlung einer Spende oder eines Spenders an den DIATRA-Verlag entlohnen, sei es durch Provisionen, Finderlohn oder andere Mittel.
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